IMPRESSUM
GREENSLEEVES
Graphic Design Studio
Hornbachstrasse 50
CH-8008 Zurich
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Estelle Krishantreya
Inhaberin und Geschäftsführerin
TEL +41 79 772 54 19
E-MAIL info@greensleeves-design.com
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NUTZUNGSBEDINGUNGEN
COPYRIGHT
Das Copyright für sämtliche Inhalte dieser Website liegt bei Greensleeves - Graphic Design Studio (Greensleeves) oder einem Vertragspartner derselben. Es ist untersagt, die Inhalte (insbesondere Bilder und Grafiken) zu verwenden, ohne vorher die Zustimmung von Greensleeves eingeholt zu haben.
RECHTE UND PFLICHTEN DER NUTZER
Die Nutzer dieser Webseite haben die Möglichkeit, über die Chatfunktion mit Greensleeves in einen Dialog zu treten. Die entsprechenden Beiträge/Fragen können zusammen mit den Bemerkungen/Antworten auf der Greensleeves Webseite veröffentlicht werden. Zur Teilnahme an diesem Chat ist die Angabe der E-Mail Adresse oder des Twitter-Namens notwendig. Greensleeves behält sich das Recht vor, sitten- oder gesetzeswidrige Beiträge/Fragen zu löschen und/oder nicht zu beantworten.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Greensleeves - Graphic Design Studio, Version vom 08.08.2018
GELTUNGSBEREICH
Greensleeves - Graphic Design Studio (im Nachfolgenden „Greensleeves“ genannt) ist ein Graphic Design Studio und bietet am Firmensitz Hornbachstrasse 50 in 8008 Zürich Dienstleistungen an.
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Die gegenständlichen AGB gelten für sämtliche Leistungen, die von Greensleeves erbracht werden können. Sie finden Anwendung auf alle Aufträge, Bestellungen und Rechtsgeschäfte zwischen Greensleeves und den jeweiligen Auftraggebern.
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Mündliche Absprachen, Zusatzvereinbarungen und Auskünfte insbesondere von Mitarbeitern, entfalten nur rechtliche Wirkung, soweit sie von Greensleeves schriftlich bestätigt werden.
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Die AGB gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn beim künftigen Vertragsabschluss darauf nicht mehr nochmals Bezug genommen werden sollte.
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HAFTUNG
Greensleeves haftet dem Auftraggeber nur für den Ersatz von Schäden, welche im Zusammenhang mit einem Auftrag von ihm, und/oder seinen Mitarbeitern verursacht wurden und nur für den Fall, dass diese Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist auf einen Betrag von CHF 2'000 beschränkt.
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Die Verantwortung und Haftung für Form und Inhalt, Firmennamen- & Markenschutz, Urheberrechtsverletzungen, Patentrechtsverletzungen, etc. liegt ausschließlich beim jeweiligen Auftraggeber. Greensleeves trifft keine wie immer geartete Überprüfungspflicht hinsichtlich der erstellten Entwürfe, insbesondere in Form von markenrechtlichen Ähnlichkeitsrecherchen oder linguistischen Screenings. Die Verantwortung für die Durchführung solcher Überprüfungen liegt beim Auftraggeber, die Entscheidung über die Durchführung liegt ebenso in seinem Ermessen wie die Auswahl des hierfür gewählten Dienstleisters. Spricht Greensleeves eine Empfehlung für einen Dienstleister aus, entsteht dadurch keinerlei Haftung für die erbrachten Leistungen des Dienstleisters. Der Auftraggeber verpflichtet sich darüber hinaus neben der Beachtung aller für seinen Auftrag relevanten Rechtsvorschriften ausdrücklich zur Unterlassung der Gefährdung oder Verletzung von Rechten Dritter.
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Erbringt Greensleeves für den Auftraggeber (auch unter dessen Mitwirkung) Konzepte, Entwürfe, Reinzeichnungen und Texte, etc., gilt Greensleeves als Urheber im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Ohne ausdrückliche Einwilligung von Greensleeves ist eine Veränderung, Reproduktion bzw. Nachahmung – auch von Teilen – unzulässig. Bis zur vollständigen Leistung der vereinbarten Vergütung bleibt Greensleeves sohin Nutzungsberechtigte. Die Nutzungsrechte betreffend die jeweiligen Werkleistungen gehen erst nach vollständiger Zahlung des Werkentgeltes auf den Auftraggeber über.
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An allen erstellten Werken, beispielsweise an Layout und Corporate Design, visuellen Konzepten und Markenkreationen, etc., stehen Greensleeves die alleinigen Urheber bzw. Leistungsschutzrechte bis zum Übergang der Nutzungsrechte (siehe oben) zu. Dies schliesst insbesondere die Befugnis mit ein, rechtswidrige Eingriffe im eigenen Namen abzuwehren, bzw. daraus resultierende Ansprüche allenfalls auch gerichtlich geltend zu machen.
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Die Produktionsüberwachung – beispielsweise von Drucksorten – durch Greensleeves erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Greensleeves berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Änderungen zu treffen und entsprechende Anweisungen an den Produzenten zu erteilen. Eine Haftung bezüglich Fremdleistungen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Nimmt der Auftraggeber den anberaumten Andrucktermin nicht wahr, so liegt die Produktionsfreigabe in der Disposition von Greensleeves. Eine nachfolgende Haftung ist ausgeschlossen.
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Greensleeves ist berechtigt, erbrachte Werke auch nach Vertragsende in ihr Portfolio aufzunehmen und zu veröffentlichen; zum Beispiel auf der Corporate Website.
FÄLLIGKEIT
Soweit es sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen zahlbar.
Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung auf Grundlage des jeweiligen schriftlichen Angebots fällig. Im Zweifelsfall sind angemessene Akontozahlungen zu leisten, und zwar 1/2 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung.
Bei Zahlungsverzug kann Greensleeves Verzugszinsen aus Unternehmensgeschäften verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
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Kommt es zu Projektverzögerungen (über ein halbes Jahr), welche durch den Auftraggeber verschuldet sind, erlischt die Erfüllungspflicht von Greensleeves gegenüber dem Auftraggeber vollumfänglich. Allfällig geleistete Anzahlungen können vom Auftraggeber nicht mehr zurückverlangt werden.
DATENSCHUTZ
Greensleeves sowie der Auftraggeber sind verpflichtet, Daten, Informationen und Unterlagen, die sie im Zusammenhang mit der Werkleistung erhalten vertraulich zu behandeln. Sie dürfen diese ohne vorhergehende Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners weder ganz, noch teilweise, weder direkt noch indirekt, Dritten zugänglich machen, mit Ausnahme der Weitergabe an jene Drittdienstleister, die zur Erfüllung des jeweiligen Werkes von Greensleeves oder vom Auftraggeber hinzugezogen werden.
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Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass seine von ihm übermittelten Daten von Greensleeves gespeichert und verarbeitet werden. Eine externe Weitergabe erfolgt nur auf behördlichen Auftrag, bei glaubhaft gemachten rechtlichen Interessen Dritter im zu der jeweiligen Rechtverfolgung erforderlichen Ausmass, sowie im Zuge der Abwicklung des gegenständlichen Auftrags im notwendigen Masse an Drittdienstleister, die zur Erbringung des Werkes massgeblich am Kreations- oder Produktionsprozess beteiligt sind (z.B. Druckereien, etc.).
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Die vorherstehenden Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses.
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Die ausführliche Datenschutzerklärung ist hier abrufbar und ist Bestandteil der vorliegenden AGB.
GEWÄHRLEISTUNG, ERFÜLLUNGSORT & GERICHTSSTAND
Mängelrügen gleich welcher Art, sind spätestens fünf Arbeitstage nach Präsentation bzw. Online-Bereitstellung oder Ablieferung des Werkes schriftlich bei Greensleeves geltend zu machen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelanzeige, gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
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Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes sowie andere zwingende Gesetzesbestimmungen bleiben unberührt.
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Erfüllungsort ist Zürich. Die Vertragssprache ist Deutsch. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Zürich.